Logo-Design Teil IV - Was muss ich rechtlich beachten?

8 Minuten Lesezeit

Hat man einmal seine Logo-Entwürfe vorliegen, möchte man unter Umständen sichergehen, dass niemand dieses Logo ungestraft kopieren kann. Das ist nicht ganz einfach und vielleicht auch nicht immer zwingend nötig. In diesem Artikel erklären wir sowohl die rechtlichen Voraussetzungen ein Logo als Marke oder Geschmacksmuster schützen zu lassen, als auch unsere eigenen Erfahrungen mit rechtlichen Klagen.

Hat man einmal viel Arbeit in die Erstellung eines Logos gesteckt, stellt sich die rechtliche Frage: Kann und will man sich sein Logo schützen lassen, sei es als (Wort-) oder Bildmarke? Grundsätzlich lässt sich ein Logo parallel als Marke und als Geschmacksmuster schützen (oder als "eingetragenes Design" wie es inzwischen heißt). Das Schutzrecht, welches Sie erwerben sollten, richtet sich nach dem Einsatzzweck.

Logo als Marke oder Geschmacksmuster schützen lassen

Voraussetzung für den Schutz ist allerdings, dass Sie entweder selbst Urheber des Logos sind oder der Designer Ihnen die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hat. Achtung, das geschieht nicht automatisch dadurch, dass Sie den Grafiker beauftragen und bezahlen. Lassen Sie sich deshalb die Nutzungsrechte an dem Logo, und unter Umständen auch an (ähnlichen) Entwürfen schriftlich zusichern, sonst können die Arbeiten auch anderen Kunden angeboten werden.

Zuständig um Ihr Logo als Bild- bzw. Wort-/Bildmarke schützen lassen, ist das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Das DPMA wird allerdings nur Ihre angemeldete Marke prüfen, nicht ob es die Marke bereits in ähnlicher Form auf dem Markt gibt oder in den Registern eingetragen ist. Geprüft wird nur, ob keine „absoluten Schutzhindernisse" gemäß § 8 Markengesetz bestehen.

Wir hatten selbst einen ähnlichen Fall mit unserer Reservierungssoftware CentralPlanner. Hier ging es zwar weniger um das Logo als um den Produktnamen, doch der Fall dient gut als Analogie.

Logos schützen: Auch das Urheberrecht kann greifen

Viele Logos zeichnen sich durch ein hohes Maß an Individualität und Kreativität aus, was dazu führen kann, dass mit der Fertigstellung ein Urheberschutz entsteht. Denn die grafisch gestalteten Zeichen können als Werke der angewandten Kunst gelten. Auch dieser Umstand kann – zusätzlich zu einer Eintragung als Marke – dazu beitragen, eine unerlaubte Verwertung durch Dritte zu unterbinden oder zumindest zu ahnden.

Dabei bietet das Urheberrecht den Vorteil, dass eine Anmeldung oder Registrierung grundsätzlich nicht notwendig ist, da der Schutz automatisch greift. Auch eine Überprüfung, ob ein Logo tatsächlich den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht, erfolgt im Urheberrecht nicht. Stattdessen werden Zweifel an einem möglichen Schutz erst im Zuge einer rechtlichen Auseinandersetzung vorgebracht und entsprechend von Richtern geprüft.

Sowohl das Urheberrecht als auch das Markenrecht geben Grafikern die Möglichkeit, gegen Rechtsverletzer vorzugehen. Die Parteien streben dabei in der Regel eine außergerichtliche Einigung an. Möglich ist dies durch Abmahnungen, in denen zum Beispiel rechtliche Ansprüche auf Auskunft, Beseitigung, Schadensersatz und Unterlassung geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen darüber, wie Sie Ihre Logos schützen und Ihre Rechte als Urheber sowie Markeninhaber bei einem Eingriff in diese durchsetzen können, liefert das kostenlose Ratgeberportal urheberrecht.de

Eine gründliche Marken-Recherche erspart viel Ärger

Logo als Marke schützen lassen

Nach der Gründung gaben wir dem System einen Namen wie "Gastronomiebuch24" und reservierten auch die entsprechende Domain. Wir recherchierten zwar, doch offensichtlich nicht gut genug. Etwa ein Jahr später meldete sich eine Firma, die bereits seit mehreren Jahren Restaurantprodukte unter dem Namen "Gastronomiebuch" vertrieb und machte sein Recht an dem Namen geltend. Wir hätten zwar versuchen können die Marke einzutragen, jedoch hätte der Markeninhaber dies vermutlich abgewehrt und uns diese streitig gemacht. Selbst wenn der Ausgang der Angelegenheit vor Gericht nicht zwangsläufig zu unseren Ungunsten hätte verlaufen müssen, so hatten wir als frisch gegründetes Startup weder das juristische Repertoire noch die Ressourcen einen solchen Streit über einen längeren Zeitraum durchzustehen. Es folgte also die Umbenennung des Produktes mit all ihren Folgen (Domain-Änderung, Herabstufung im Google-Ranking, neue Marketing-Materialien, etc. pp). Eine wirklich gründliche Recherche hätte uns das u.U. erspart.

Grundsätzlich kann jeder im Register der DPMA nach eingetragenen und angemeldeten Marken mit Schutzwirkung in Deutschland recherchieren. Dies ist jedoch für Fachfremde nicht immer einfach. Markenanwälte (aber auch z.B. Patentberichterstatter) bieten ebenfalls Recherchen nach identischen Marken sowie komplexe Ähnlichkeitsrecherchen an.

Die Schutzdauer der Marke beträgt 10 Jahre und ist verlängerbar. Die Anmeldegebühr beträgt rund 300 Euro (für Deutschland). Möchten Sie Ihre Marke auch europaweit schützen lassen, wird es merklich teurer, denn die Grundgebühr beträgt bei der EU-Marke schon etwa 900 Euro. Auch wird die Anmeldung deutlich aufwendiger, z.B. durch die Mehrsprachigkeit.

Um auch die Erscheinungsform des Logos schützen zu lassen (z.B. Linien, Konturen, Farben, Verzierungen etc.) kommt noch ein Schutz als Geschmacksmuster, bzw. „eingetragenes Design" hinzu. Dieser ist mit 60 Euro vergleichsweise günstig, zumal er für 25 Jahre gilt. Für kleine Firmen ist allerdings auch der Schutz des Markennamens deutlich relevanter, denn um Farben und genaue Formen kümmern sich primär die Marken-Abteilungen der Großkonzerne. Zum einen wird man bei einem Wettbewerber deutlich eher gegen den Namen, nicht nur gegen das Logo vorgehen. Zum anderen ist es unwahrscheinlich, dass man nicht nur versehentlich einen bereits genutzten Namen verwendet, sondern auch noch ein zum verwechseln ähnliches Logo wählt.

Bis eine Anmeldung beim DPMA durchgeht, kann gut und gerne schon mal ein halbes Jahr vergehen, oftmals auch mehr. Sollte man ein zügigeres Eintragungsverfahren benötigen (etwa weil einige nachträgliche Änderungen nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Antragstellung möglich sind), kann man gegen Gebühr eine beschleunigte Prüfung verlangen. Ausführlichere Infos zur Eintragung des Logos als Marke findet man auch im Netz, z.B. bei Designschutznews oder auf europäischer Ebene beim EUIPO.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann lesen Sie auch die anderen Teile unsere Serie zum Logo-Design:

  1. Logo-Design Teil I - komprimiertes Marketing: Wie erhalte ich ein Logo, welches viel dessen vereint, was meine Firma ausstrahlen soll?
  2. Logo-Design Teil II - Was muss ich beachten? Welche Kriterien muss ein Logo erfüllen damit es mehr ist als einfach nur ein Schriftzug oder Bild?
  3. Logo-Design Teil III - Designer fragen oder selber machen? Benötigt man ein neues Logo stellt sich die Frage, machen lassen oder selbst versuchen?
  4. Logo-Design Teil IV - Was muss ich rechtlich beachten? Wie lauten die gesetzlichen Voraussetzungen, um sein Logo als Marke oder Geschmacksmuster schützen lassen?


Sie möchten mehr zum Thema lesen? Bisher sind in der Serie "Marketing für kleine Unternehmen" folgende Artikel erschienen. Als Ergänzung würde ich Ihnen außerdem gerne unsere Reihe zum Thema "Online-Marketing für KMU" ans Herz legen!

  1. Marketing für kleine Unternehmen - eine Einführung

  2. Wer bin ich und wenn ja, warum? Das 1x1 des Marketings

  3. Marketing-Definition

  4. Marketing-Mix

  5. Marketingziele definieren

  6. Unique Selling Proposition

  7. Zielgruppe definieren - so klappt es

  8. Die Storytelling-Methode im Marketing

  9. Dialogmarketing für KMU - Individuell und persönlich

  10. Wie finde ich den richtigen Namen für mein Unternehmen?

  11. Wie gestalte ich die Suche nach der passenden Domain?

  12. Warum eine einfache Homepage besser ist als keine

  13. Sieben einfache Grundlagen zur Erstellung Ihrer Webseite

  14. Logo-Design Teil I - komprimiertes Marketing

  15. Logo-Design Teil II - Was muss ich beachten?

  16. Logo Design Teil III - Designer fragen oder selber machen?

  17. Logo-Design Teil IV - Was muss ich rechtlich beachten?

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von Sven Sester über Logo, Marketing und KMU
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